Aktuelle Corona-Informationen

Luftreinhaltung

Alle unsere Räume werden zuverlässig mit einem Plasma-Ionen-Feld desinfiziert und gereinigt. Pre-Safe Air tötet Viren inkl. SARS-CoV-2 und Bakterien bis zu 99,97%. Reinigt und inaktiviert Aerosole sowie Partikel bis in den Nanometerbereich. Pre-Safe Air patentierte TPA-technology® mit Ozon- Katalysator für zertifizierte reine Luft.

Update 03.04.2022

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg seit Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.


Update 23.01.2022

Ein 3-G-Nachweis und eine FFP-2 Maskenpflicht ab 18 Jahren ist für die Innen- und Außengastronomie erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier


Update 28.01.2022

ab sofort gilt die 2G-Regel in der Gastronomie. Die Sperrstunde ist aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie hier


Update 04.12.2021

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Seit 04.12.2021 gelten daher neue Regeln für die Gastronomie.

In der Gastronomie gilt 2GPlus. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Personen, die bereits geboostert sind, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen

Um Ihnen den Zugang ins Restaurant zu erleichtern, haben wir vor der Alten Kanzlei wieder ein Testzentrum für Sie eingerichtet!

Weitere Informationen finden Sie hier.


Update 17.11.2021

Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Update 03.11.2021

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung den Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.

Ab Mittwoch, den 03. November 2021 gilt in Baden-Württemberg landesweit die Corona-Warnstufe. Ein 2-G-Nachweis oder PCR-Test in der Innengastronomie ist erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Update 16.08.2021

Seit Montag, 16. August 2021 gilt landesweit in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Für die Innengastronomie ist ein 3G-Nachweis (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder ein negatives Schnell- oder PCR-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist) erforderlich. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.


Update 25.05.2021

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen ob der Delta-Variante wieder steigen sollten.

Bezgl. Veranstaltungen finden Sie genaue Informationen Sie auf den Webseiten der Landesregierung und Stadt Stuttgart sowie in diesem Informationsblatt.


Update 19.05.2021

In Stuttgart lag die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit fünf Tage in Folge unter 35. Folglich wurden nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese sind am Samstag, 19. Juni, in Kraft getreten.

Unter anderem gilt:

  • Wegfall der Testpflicht bei Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien
  • Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen und außen (ausgenommen Tanzveranstaltungen) möglich, ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis wird benötigt.
  • Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos mit bis zu 750 Personen im Freinen möglich
  • Messen, Ausstellungen, Kongresse (1 Person pro 7 m²), nicht notwendige Versammlungen bei Vereinen und Betrieben (z.B.Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen) sowie Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien möglich

Hier finden Sie weitere Informationen.

Update 21.05.2021

Die Alte Kanzlei öffnet am Freitag, den 28.05.2021 wieder täglich von 9.00-21.00 Uhr.

Update 22.04.2021

Der Bundestag hat eine deutschlandweit einheitliche Notbremse gegen die 3 Welle der Corona Pandemie beschlossen.

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an 3 aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 (100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner), gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie Ausgangssperren. Gastronomische Betriebe bleiben auch bei niedrigen Inzidenzwerten weiterhin geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken, sowie deren Auslieferung ist erlaubt.

Die Öffnung der Außengastronomie in ausgewählten Modellstädten sowie im Bundesland Schleswig-Holstein wird voraussichtlich wieder eingestellt. Die verschärften Auflagen sollen so lange in Kraft bleiben, bis die 7 Tage-Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet.

Die bundesweite Notbremse tritt am 24. April 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021.

Wir hoffen, dass wir Sie bald wieder im Lokal kulinarisch verwöhnen dürfen. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hier informieren.

Bleiben Sie gesund!

Ein Blick zurück …

Vom 2.11. - 30. April 2021 blieb die Alte Kanzlei erneut geschlossen. Damit folgten wir dem Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie.

Die ALTE KANZLEI öffnete am 18. Mai 2020 wieder. Die Öffnungszeiten haben sich geändert auf täglich von 12.00 bis 22.00 Uhr. Warme Küche gibt es täglich bis 21:00 Uhr. Wir freuen uns Sie wieder bei uns im Haus begrüßen zu dürfen.

Als Vorsorgemaßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hatten Bund und Länder am 16. März 2020 einen umfangreichen Massnahmen-Katalog beschlossen, der auch den Gastronomiebetrieb stark einschränkt. Diese Einschränkung machte es uns leider unmöglich den Betrieb wie gewohnt für Sie aufrecht zu erhalten.

Die Geschäftsleitung der ALTEN KANZLEI hatte daher beschlossen, das Restaurant ab 18. März 2020 vorübergehend zu schliessen.

Was bedeutet das für bereits gebuchte Events oder erworbene Gutscheine?

Alle erworbenen Gutscheine bleiben gültig und können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Abgesagte Veranstaltungen werden einen Ersatztermin erhalten. Weitere Informationen dazu, werden wir hier veröffentlichen.

Bitte unterstützen Sie uns durch den Kauf von Gutscheinen

Die mittlerweile staatlich angeordnete Schliessung dient Ihrer und unserer gesundheitlichen Sicherheit. Sie stellt uns aber auch vor schwierige wirtschaftliche Herausforderungen für die Zeit nach »Corona«. Sie können uns dabei schon heute aktiv unterstützen, indem Sie weiterhin Gutscheine für Veranstaltungen und spätere Events über unsere Website erwerben bzw. buchen. Wir sagen schon heute vielen Dank für Ihre Unterstützung! Unsere Gutscheine finden Sie hier:

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Massnahmen und halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Ihr Team der ALTE KANZLEI Stuttgart

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