Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen, Bankette und Tagungen Alte Kanzlei Stuttgart GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen, Bankette, Tagungen, Seminare sowie sonstige Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Alte Kanzlei Stuttgart GmbH (nachfolgend „Alte Kanzlei“).
Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch die Alte Kanzlei bestätigt wurden.
2. Angebot und Preise
Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich als Bruttopreise in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
3. Vertragsabschluss
Eine Veranstaltung gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn die Alte Kanzlei die Reservierung schriftlich bestätigt hat.
Mündliche Absprachen oder Vorreservierungen begründen keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reservierungs- bzw. Auftragsbestätigung unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
Einwendungen gegen die Bestätigung sind der Alten Kanzlei unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Inhalt der Bestätigung als akzeptiert.
Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform.
4. Teilnehmerzahl
Die finale Teilnehmerzahl sowie der Ablauf der Veranstaltung müssen spätestens 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis maximal 5 % der gemeldeten Teilnehmerzahl kostenfrei möglich.
Sollte die Teilnehmerzahl stärker reduziert werden, wird mindestens die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % berechnet.
Sollten mehr Teilnehmer erscheinen als angemeldet, wird die tatsächlich erschienene Teilnehmerzahl berechnet.
Die Alte Kanzlei behält sich vor, für zusätzliche Gäste ein vergleichbares Menü zu servieren, sofern das ursprünglich vereinbarte Menü nicht in ausreichender Menge verfügbar ist.
5. Menüauswahl
Eine Auswahl à la carte während einer Bankettveranstaltung ist nicht möglich.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs ist eine einheitliche Menüauswahl erforderlich. Dabei kann zwischen Fleisch-, Fisch- und vegetarischen Varianten gewählt werden.
6. Kinderregelung
Kinder unter 6 Jahren speisen kostenfrei.
Kinder von 6 bis einschließlich 12 Jahren werden mit 50 % des Menüpreises berechnet.
Ab 12 Jahren gilt der volle Preis.
Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
7. Raumkosten und Mindestmietdauer
Für die Nutzung der Veranstaltungsräume gelten folgende reguläre Raumkosten:
- Schiller: 49 € pro Stunde
- Karl & Olga: 69 € pro Stunde
- Karl: 49 € pro Stunde
- Olga: 49 € pro Stunde
- Thaddäus: 49 € pro Stunde
Es wird grundsätzlich eine Mindestmietdauer von 3 Stunden berechnet.
Die weitere Berechnung erfolgt je angefangener Stunde.
7a. Sondertarife für Besprechungen und Versammlungen
Für Veranstaltungen, bei denen überwiegend lediglich die Raumnutzung im Vordergrund steht und nur ein geringer gastronomischer Umsatz erwartet wird (z. B. Besprechungen, Eigentümerversammlungen, Sitzungen oder vergleichbare Veranstaltungen), können abweichende Pauschalen für die Raumnutzung vereinbart werden.
Für solche Veranstaltungen gelten folgende Raumpauschalen für eine Nutzungsdauer von bis zu drei Stunden:
- Schiller: 249 €
- Karl & Olga: 349 €
Ab der vierten Stunde wird jede weitere Stunde mit dem regulären Raumstundensatz gemäß §7 berechnet.
Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung unter diese Regelung fällt, liegt im Ermessen der Alten Kanzlei und wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
8. Mindestumsatz
Für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Alten Kanzlei gelten folgende Mindestumsätze:
Montag bis Donnerstag - Olga: 1.500 € - Karl: 2.000 € - Karl & Olga: 4.000 € - Schiller: 2.000 €
Freitag / Samstag / Sonntag - Olga: 2.500 € - Karl: 3.500 € - Karl & Olga: 7.000 € - Schiller: 3.500 €
Tagungen, Seminare und Veranstaltungen bis 17:00 Uhr sind von einem Mindestumsatz ausgenommen.
Wird der jeweils vereinbarte Mindestumsatz nicht erreicht, wird eine pauschale Administrationsgebühr in Höhe von 99 € berechnet.
Während des wiederkehrenden Weihnachtsmarktes muss der Mindestumsatz erbracht werden. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, wird die Different als weitere Miete gebucht.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar (netto).
10. Buchungen über Agenturen
Erfolgt die Buchung über eine zwischengeschaltete Agentur, erhebt die Alte Kanzlei aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands einen Aufschlag von 10 % auf die Rechnungssumme.
11. Stornierungsbedingungen
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Alten Kanzlei.
Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornokosten berechnet:
- bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung möglich.
- ab 30 Tage vor der Veranstaltung: Es wird die Mindestmietdauer der gebuchten Räumlichkeiten gemäß §7 als Stornokosten berechnet. Eine zusätzliche Umsatzpauschale für entgangenen Umsatz fällt in diesem Zeitraum nicht an.
- ab 21 Tage vor der Veranstaltung: Es wird weiterhin die Mindestmietdauer der Räumlichkeiten berechnet sowie zusätzlich eine Umsatzpauschale von 15 € pro Person, basierend auf der zuletzt bestätigten Teilnehmerzahl.
- ab 14 Tage vor der Veranstaltung: Es wird weiterhin die Mindestmietdauer der Räumlichkeiten berechnet sowie zusätzlich eine Umsatzpauschale von 25 € pro Person, basierend auf der zuletzt bestätigten Teilnehmerzahl.
- ab 7 Tage vor der Veranstaltung: Es wird weiterhin die Mindestmietdauer der Räumlichkeiten berechnet sowie zusätzlich eine Umsatzpauschale von 40 € pro Person, basierend auf der zuletzt bestätigten Teilnehmerzahl.
Die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl ist spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Dem Veranstalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Alten Kanzlei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Reinigung
Die reguläre Reinigung der Veranstaltungsräume ist in den Raumkosten enthalten.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung (z. B. Konfetti, Luftschlangen, Reis, Glitzer oder ähnliche Materialien) behält sich die Alte Kanzlei vor, zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen.
Diese werden pauschal mit 100 € pro Stunde berechnet.
13. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden an Mobiliar, Ausstattung und Räumlichkeiten, die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden.
14. Dekoration
Eine grundlegende Tischdekoration (z. B. Grünpflanzen) ist vorhanden.
Der Veranstalter kann eigene Tischdekoration mitbringen oder die hauseigene Floristin beauftragen.
Für die Beauftragung der Hausfloristin gilt ein Mindestbestellwert von 100 €.
15. Korkgeld
Für mitgebrachte Getränke wird folgendes Korkgeld berechnet:
- Wein: 10 € pro Flasche
- Spirituosen: 40 € pro Flasche
16. Veranstaltungsdauer
Die reguläre Nutzung der Veranstaltungsräume ist bis 01:00 Uhr vorgesehen.
Veranstaltungen, die über 01:00 Uhr hinausgehen, müssen vorab angefragt werden.
Gegebenenfalls fallen zusätzliche Personalkosten an, die im Angebot vorab kommuniziert werden.
17. Musik und GEMA
Die Anmeldung und Abführung von Gebühren an die GEMA liegt in der Verantwortung des Veranstalters.
Mit der Buchung bestätigt der Veranstalter, dass er sich eigenständig um die Anmeldung kümmert.
Die Alte Kanzlei meldet keine privaten Veranstaltungen bei der GEMA an.
18. Technische Ausstattung
Folgende Tagungstechnik ist vorhanden und in den Raumkosten enthalten:
- Beamer
- Leinwand
- Flipchart
- Pinnwand
Weitergehende Veranstaltungstechnik muss extern angemietet werden.
Die Alte Kanzlei empfiehlt auf Wunsch einen geeigneten Dienstleister. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Veranstalter und Dienstleister.
Die Alte Kanzlei erhebt hierfür keine Aufschläge.
Eigene Dienstleister des Veranstalters müssen vorab mit der Alten Kanzlei abgestimmt werden.
19. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Alten Kanzlei nicht durchgeführt werden (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien oder technische Ausfälle), besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
20. Behördliche Auflagen
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen einzuhalten, insbesondere zu:
- Lärmschutz
- Brandschutz
- Jugendschutz
- Sicherheitsbestimmungen
Erforderliche Genehmigungen für besondere Programmpunkte liegen in der Verantwortung des Veranstalters.
21. Hausrecht
Die Alte Kanzlei übt in allen Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus.
Bei erheblichen Störungen, Sicherheitsgefährdungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ist die Alte Kanzlei berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen oder Veranstaltungen vorzeitig zu beenden.
Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
22. Dekoration, offenes Feuer und Spezialeffekte
Die Alte Kanzlei stellt standardmäßig Teelichter auf den Tischen bereit.
Zusätzliche Kerzen sind grundsätzlich erlaubt, sofern die geltenden Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.
Der Einsatz von Pyrotechnik oder pyrotechnischen Effekten ist nicht gestattet.
Das Ausbringen von Konfetti, Reis oder Glitzer ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. In diesem Fall können zusätzliche Reinigungskosten gemäß diesen AGB berechnet werden.
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist ebenfalls nur nach vorheriger Absprache möglich.
Für Schäden, die durch solche Materialien oder Geräte entstehen, haftet der Veranstalter.
23. Schlussbestimmungen
Mit Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen treten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stuttgart im August 2026